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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freyler Hotel Brand Relevance

1. Anbieterin und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Freyler Hotel Brand Relevance, die mit

Bei Freyler Marketing-Network e.U.
Inhaberin: Angelica Freyler
Nußdorfer Straße 20/1/28
1090 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 632416 z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU53417404
E-Mail: af@freyler-marketing.com
Telefon: +43 660 55 40 739

nachfolgend „Bei Freyler“, geschlossen werden.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmens- und Konsumentenschutzrechts, insbesondere an Hotels, Hotelgruppen und andere Unternehmen der Tourismuswirtschaft. Eine Buchung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. 

1.3. Mit der Buchung bestätigt der Auftraggeber, den Vertrag für ein bestehendes Unternehmen und zu unternehmerischen Zwecken abzuschließen. Die buchende Person bestätigt außerdem, zur Buchung im Namen des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.

1.4. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Bei Freyler ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. 

1.5. Individuelle Vereinbarungen und die Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Danach gelten die konkrete Leistungsbeschreibung des gebuchten Moduls und anschließend diese AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung des vom Auftraggeber gebuchten Moduls der Freyler Hotel Brand Relevance. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung auf www.hotel-brand-relevance.com veröffentlichten Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

2.2. Buchbar sind insbesondere:

  • Freyler Hotel Brand Relevance,

  • Freyler Hotel Brand Relevance SOCIAL MEDIA,

  • Freyler Hotel Brand Relevance SPIEGEL,

  • ausdrücklich angebotene Zusatzleistungen, insbesondere die Ergänzung des SPIEGELS um ein Vor-Ort-Erlebnis.

2.3. Die Leistungen können je nach gebuchtem Modul unter anderem die Analyse bestehender Kommunikationsmittel, die Auswertung öffentlicher Gästebewertungen, die Erhebung und Strukturierung von Gästemotiven, die Ausarbeitung des Hotelprofils, Themenraster, Redaktionspläne, Markenlinien, Angebotsraster, Briefing- und Storyboardvorlagen, Kampagnenraster, Gästefragebögen, Präsentationen und Workshops umfassen.

2.4. Angaben zu Seitenumfang, Projektdauer und Ergebnisformat stellen eine Beschreibung des voraussichtlichen Umfangs dar. Geringfügige Abweichungen, die sich aus den Besonderheiten des Hotels, der verfügbaren Datengrundlage oder der zweckmäßigen Aufbereitung ergeben, stellen keine Leistungsabweichung dar.

2.5. Die Ergebnisse werden grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Präsentationen und Workshops erfolgen abhängig vom gebuchten Modul persönlich vor Ort oder nach Vereinbarung online.

2.6. Bei Freyler schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Buchungszahlen, Umsätze, Reichweiten, Rankings, Conversion-Raten, Anfragen, Kampagnenergebnisse oder Platzierungen in Suchmaschinen und KI-Systemen garantiert.

3. Onlinebuchung und Vertragsabschluss

3.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von Bei Freyler dar, sondern eine Einladung an den Auftraggeber, eine Buchung abzugeben.

3.2. Vor dem Absenden der Buchung kann der Auftraggeber seine Angaben im Buchungsformular prüfen und berichtigen.

3.3. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches und zahlungspflichtiges Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Modul ab.

3.4. Der Auftraggeber ist ab Zugang der Buchung bei Bei Freyler für fünf Werktage an sein Angebot gebunden. Die Buchung kann innerhalb dieser Frist nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden.

3.5. Der Eingang der Buchung wird elektronisch bestätigt. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.

3.6. Der Vertrag kommt zustande, sobald Bei Freyler dem Auftraggeber eine ausdrückliche Buchungsbestätigung übermittelt. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel gemeinsam mit der Akontorechnung beziehungsweise Rechnung per E-Mail versendet.

3.7. Nimmt Bei Freyler die Buchung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Auftraggeber nicht länger an sein Angebot gebunden.

3.8. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von Bei Freyler im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Die Buchungsbestätigung und die bei Vertragsabschluss geltenden AGB werden dem Auftraggeber elektronisch zur Verfügung gestellt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Die Freyler Hotel Brand Relevance entsteht in wesentlichen Teilen auf Grundlage der Informationen, Unterlagen und Einblicke, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, die für das gebuchte Modul erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.

4.2. Dazu können insbesondere gehören:

  • Bekanntgabe der Website und sämtlicher relevanter Social-Media-Kanäle,

  • Bereitstellung vorhandener Marken-, Positionierungs- und Marketingunterlagen,

  • Zugang zu den vereinbarten Newslettern, Auswertungen und Reviewverwaltungen,

  • Bekanntgabe relevanter Mitbewerber,

  • Teilnahme an Gesprächen, Hotelführungen, Präsentationen und Workshops,

  • Versand der von Bei Freyler vorbereiteten Einladung zur Gästebefragung,

  • rechtzeitige Rückmeldung und Freigabe notwendiger Projektbestandteile.

4.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Bilder, Unterlagen und Zugänge rechtmäßig verwendet und an Bei Freyler übermittelt werden dürfen. Er darf keine Inhalte oder Daten bereitstellen, deren Verarbeitung Rechte Dritter verletzt.

4.4. Der Versand von Einladungen zu Gästebefragungen an bestehende oder ehemalige Gäste erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit dieses Versands und die Richtigkeit der verwendeten Empfängerdaten verantwortlich.

4.5. Verzögert sich das Projekt durch verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte oder angekündigte Ausführungsfristen entsprechend. Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Rücktritt.

4.6. Entsteht durch fehlende oder verspätete Mitwirkung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, wird dieser nur nach vorheriger Information und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung verrechnet.

5. Projektbeginn, Termine und Vor-Ort-Leistungen

5.1. Das Projekt beginnt, sobald

  • der Vertrag zustande gekommen ist,

  • die fällige Akontozahlung beziehungsweise Rechnung vollständig bezahlt wurde,

  • die für den Projektstart erforderlichen Unterlagen vorliegen und

  • erforderliche Termine abgestimmt wurden.

5.2. Auf der Website angegebene Projektzeiten sind voraussichtliche Bearbeitungszeiten ab Projektbeginn. Sie sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

5.3. Soweit ein Vor-Ort-Aufenthalt Teil des gebuchten Moduls ist, wird der Termin mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die laut Leistungsbeschreibung erforderlichen Aufenthalts- und Nächtigungskosten werden vom Auftraggeber übernommen beziehungsweise die entsprechenden Leistungen im Hotel kostenfrei bereitgestellt.

5.4. Reisekosten werden nicht verrechnet, soweit in der Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts anderes festgehalten ist.

5.5. Vereinbarte Vor-Ort-Termine, Präsentationen und Workshops können nur einvernehmlich verschoben werden. Nachweislich entstandene Fremdkosten oder zusätzlicher Aufwand aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten kurzfristigen Terminänderung sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Nettopreis. Hinzu kommt die jeweils gesetzlich anwendbare Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die jeweils anwendbaren umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere gegebenenfalls das Reverse-Charge-Verfahren.

6.2. Für Freyler Hotel Brand Relevance und Freyler Hotel Brand Relevance SOCIAL MEDIA werden nach Vertragsabschluss 50 Prozent des vereinbarten Entgelts als Akontozahlung in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 50 Prozent werden nach der Ergebnispräsentation fällig.

6.3. Verzögert der Auftraggeber die Ergebnispräsentation trotz fertiggestellter Leistung um mehr als zehn Werktage, kann die Schlussrechnung nach schriftlicher Mitteilung und Bereitstellung der Ergebnisse zur Präsentation gestellt werden.

6.4. Freyler Hotel Brand Relevance SPIEGEL sowie gebuchte Zusatzleistungen werden nach Vertragsabschluss zur Gänze in Rechnung gestellt, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

6.5. Akontozahlungen sind Teilzahlungen auf das vereinbarte Gesamtentgelt. Sie stellen weder ein Angeld noch ein Reugeld dar und begründen insbesondere kein Recht des Auftraggebers, durch Verzicht auf die Akontozahlung oder deren Rückforderung vom Vertrag zurückzutreten.

6.6. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.7. Bei Freyler ist nicht verpflichtet, vor vollständigem Eingang einer fälligen Akontozahlung oder Rechnung mit der Leistung zu beginnen oder die Leistung fortzusetzen. Dadurch entstehende Terminverschiebungen liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

6.8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Zusätzlich können die gesetzlich vorgesehenen Betreibungs-- und Einbringungskosten geltend gemacht werden.

6.9. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Bei Freyler ausdrücklich anerkannten Forderungen aufrechnen.

7. Änderungen und Zusatzleistungen

7.1. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren.

7.2. Bei Freyler informiert den Auftraggeber vorab, wenn ein Änderungswunsch zusätzlichen Aufwand oder Auswirkungen auf den Zeitplan verursacht. Eine zusätzliche Verrechnung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers.

7.3. Änderungen der Ausgangssituation des Hotels, seiner Positionierung, seines Angebots oder seiner Kommunikationskanäle nach Beginn des Projekts können eine Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich machen und gelten nicht automatisch als Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.

8. Verbindlichkeit der Buchung, Stornierung und Vereitelung

8.1. Nach Zustandekommen des Vertrags besteht für den Auftraggeber kein ordentliches Kündigungs-, Widerrufs- oder kostenloses Stornorecht.

8.2. Eine Bitte des Auftraggebers um Stornierung oder Aufhebung des Vertrags wird nur wirksam, wenn Bei Freyler ihr ausdrücklich in Textform zustimmt. Bei Freyler ist nicht verpflichtet, einer Vertragsaufhebung zuzustimmen.

8.3. Unterbleibt die Durchführung des Projekts aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, oder erklärt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss, die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, bleibt der Entgeltanspruch von Bei Freyler nach Maßgabe des § 1168 ABGB bestehen. Angerechnet werden jene Aufwendungen, die sich Bei Freyler aufgrund des Unterbleibens der Leistung erspart, sowie ein allfälliger anderweitiger Erwerb, der durch die frei gewordene Kapazität tatsächlich erzielt wurde.

8.4. Bereits geleistete Akontozahlungen werden auf diesen Entgeltanspruch angerechnet. Ein automatischer Anspruch auf Rückzahlung der Akontozahlung besteht nicht.

8.5. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Auflösungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

9. Prüfung der Ergebnisse und Gewährleistung

9.1. Der Auftraggeber hat die übermittelten Ergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen ab Übergabe in Textform konkret mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen ab ihrer Entdeckung anzuzeigen.

9.2. Bei einem berechtigten Mangel ist Bei Freyler zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

9.3. Unterschiedliche fachliche Einschätzungen, geschmackliche Präferenzen oder eine nachträgliche Änderung der Vorstellungen des Auftraggebers stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurde.

9.4. Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch unvollständige oder unrichtige Ausgangsinformationen oder durch eine vom vorgesehenen Zweck abweichende Verwendung entstanden sind.

10. Urheberrecht, Methode und Nutzungsrechte

10.1. Die Freyler Hotel Brand Relevance, der Freyler Hotel Brand Relevance Score, die zugrunde liegenden Motivmodelle, Systematiken, Strukturen, Fragebögen, Bewertungslogiken, Vorlagen, Checkboards, Raster, Darstellungsformen und das damit verbundene Know-how bleiben geistiges Eigentum von Bei Freyler.

10.2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die individuell für ihn erarbeiteten Ergebnisse für das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Hotel beziehungsweise Unternehmen und dessen eigene Marketingkommunikation zu verwenden und anzupassen.

10.3. Der Auftraggeber darf die Ergebnisse seinen Mitarbeitern sowie beauftragten Agenturen, Textern, Fotografen, Videografen und sonstigen Umsetzungspartnern zugänglich machen, soweit dies zur Umsetzung für das bezeichnete Hotel erforderlich ist. Diese Personen sind zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen zu verpflichten.

10.4. Projektbezogene Inhalte, die ausdrücklich als Grundlage für KI-Systeme ausgearbeitet wurden, dürfen vom Auftraggeber zu diesem Zweck verwendet werden. Der Auftraggeber ist selbst für die Auswahl des KI-Anbieters sowie für dessen Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Nutzungsbedingungen verantwortlich.

10.5. Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung von Bei Freyler insbesondere:

  • die vollständige Veröffentlichung oder Weitergabe der Projektunterlagen an unbeteiligte Dritte,

  • der Verkauf, die Unterlizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung der Methode oder Unterlagen,

  • die Verwendung für andere Hotels, Unternehmen oder Marken,

  • die Übertragung auf weitere Häuser einer Hotelgruppe, sofern diese nicht ausdrücklich vom Auftrag umfasst sind,

  • die Entwicklung oder das Training eines konkurrierenden Motiv-, Bewertungs- oder Relevanzsystems,

  • die Entfernung von Urheber-, Quellen- oder Methodenhinweisen.

10.6. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Bei Freyler.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdenden, nicht öffentlichen geschäftlichen, strategischen und betrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln.

11.2. Bei Freyler ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachlich geeignete Mitarbeiter oder externe Auftragnehmer einzusetzen. Diese werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.

11.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

11.4. Vollständig anonymisierte und keinem Hotel oder Gast mehr zuordenbare Erkenntnisse dürfen zur fachlichen Weiterentwicklung der Freyler Hotel Brand Relevance verwendet werden.

11.5. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

12. Externe Plattformen und KI-Systeme

12.1. Bei Freyler hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Algorithmen oder Geschäftsbedingungen externer Plattformen, insbesondere Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, Newsletter-Systeme, Buchungsplattformen und KI-Systeme.

12.2. Änderungen solcher Plattformen nach Abschluss des Projekts begründen keinen Mangel der erbrachten Leistung.

12.3. Für Inhalte, Änderungen oder Ergebnisse, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte auf Grundlage der Projektunterlagen selbst erstellen, übernimmt Bei Freyler keine Verantwortung.

13. Haftung

13.1. Bei Freyler haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden oder für Haftungsfälle, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.

13.3. Bei Freyler haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13.4. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den für den konkreten Vertrag vereinbarten Nettopreis begrenzt.

13.5. Bei Freyler haftet nicht für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen.

14. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

14.1. Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen, insbesondere schwere Erkrankung, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Verkehrsunterbrechungen, Ausfälle wesentlicher technischer Infrastruktur oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern die betroffenen Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.

14.2. Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei ohne unnötigen Aufschub über das Leistungshindernis.

14.3. Dauert das Leistungshindernis länger als 60 Tage und ist eine weitere Durchführung für eine Vertragspartei unzumutbar, kann der Vertrag hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen aufgelöst werden. Bereits erbrachte und verwertbare Leistungen sind zu vergüten.

15. Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

15.1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen.

15.2. Ein wichtiger Grund liegt für Bei Freyler insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist

  • eine fällige Zahlung nicht leistet,

  • erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt,

  • notwendige Unterlagen oder Zugänge nicht bereitstellt oder

  • die weitere Zusammenarbeit durch schwerwiegendes vertragswidriges Verhalten unzumutbar macht.

15.3. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sowie Ansprüche nach § 1168 ABGB sind vom Auftraggeber zu vergüten.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

16.2. Erfüllungsort ist Wien.

16.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. E-Mail ist ausreichend. Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

17.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

17.3. Es gilt die bei Abgabe der Buchung auf der Website abrufbare Fassung dieser AGB.

Stand: August 2026

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